Belastungsgrenze - TAXI Jakubiak, Marl 02365/44400

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Ermittlung der persönlichen Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze wird für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, zusammen berechnet. Dabei können Freibeträge geltend gemacht werden. Der erste Angehörige ist in der Regel der Ehepartner.
Weitere Angehörige können bei mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zum Tragen kommen.
Außerdem werden die Kinder berücksichtigt; bis zu dem Jahr, in dem ein Kind 18 Jahre alt wird, gilt das unabhängig von ihrem Versicherungsstatus.

Für 2023 gelten folgende Freibeträge
6.111 Euro für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner
8.952 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.


Beispiele für die Berechnung der Belastungsgrenze

Familie mit 2 Kimdern

Jahresbruttoeinkommen Ehemann: 30.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen Ehefrau: 25.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen gesamt: 55.000 Euro
Freibetrag Ehegatte: 6.111 Euro
Freibetrag 2 Kinder: 17.904 Euro (pro Kind 8.952 Euro)

Freibeträge gesamt: 24.015 Euro

Jahresbruttoeinkommen minus Freibeträge = zu berücksichtigendes Familieneinkommen
= 55.000 Euro -24.015 Euro = 30.985 Euro

Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 619,70 Euro geleistet werden.
Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 309,85 Euro leisten.

Rentner/Rentnerin

Jahresbruttoeinkommen: 14.400 Euro

Belastungsgrenze 2 Prozent: 288 Euro
Belastungsgrenze 1 Prozent: 144 Euro

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

Die hier enthaltenen Informationen beruhen auf den aktuell vorliegenden Erkenntnissen, sie erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
Insbesondere bietet diese Information keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen den Herausgeber.
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