Ermittlung der persönlichen Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze wird für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, zusammen berechnet. Dabei können Freibeträge geltend gemacht werden. Der erste Angehörige ist in der Regel der Ehepartner.
Weitere Angehörige können bei mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zum Tragen kommen.
Außerdem werden die Kinder berücksichtigt; bis zu dem Jahr, in dem ein Kind 18 Jahre alt wird, gilt das unabhängig von ihrem Versicherungsstatus.
Für 2023 gelten folgende Freibeträge
6.111 Euro für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner
8.952 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.
Beispiele für die Berechnung der Belastungsgrenze
Familie mit 2 Kimdern
Jahresbruttoeinkommen Ehemann: 30.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen Ehefrau: 25.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen gesamt: 55.000 Euro
Freibetrag Ehegatte: 6.111 Euro
Freibetrag 2 Kinder: 17.904 Euro (pro Kind 8.952 Euro)
Freibeträge gesamt: 24.015 Euro
Jahresbruttoeinkommen minus Freibeträge = zu berücksichtigendes Familieneinkommen
= 55.000 Euro -24.015 Euro = 30.985 Euro
Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 619,70 Euro geleistet werden.
Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 309,85 Euro leisten.
Rentner/Rentnerin
Jahresbruttoeinkommen: 14.400 Euro
Belastungsgrenze 2 Prozent: 288 Euro
Belastungsgrenze 1 Prozent: 144 Euro
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108
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