Knappschaft
Service > Patienteninfo
Genehmigungsfreiheit von Fahrten zur ambulanten Behandlung
Die Knappschaft wird im Rahmen der Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen ab sofort bis auf Widerruf bei
folgenden Voraussetzungen auf eine vorherige Genehmigung der Fahrten verzichten:
- Dialyse
- Strahlen- / Chemotherapie
- Pflegegrad 3, mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität oder Pflegegrad 4 oder 5 bis 20 km
- Schwerbehindertenausweis mit aG, BL, oder H (bis 20 km)
- Einweisung / Entlassung bei stationärem Klinikaufenthalt
Das betrifft nur die Genehmigung. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist NICHT automatisch damit verbunden.